Betriebskostenabrechnung: Kalt- und Warmwasser …
1. Kalt- und Warmwasser ohne Zähler abrechnen ist möglich. Sind keine Zähler (Wasseruhren) für den Kalt- und Warmwasserverbrauch vorhanden, ist dessen Umlage auf die Mieter trotzdem möglich. Da hierfür jedoch unterschiedliche gesetzliche Regelungen bestehen, ist bei der Verteilung der Kosten von Kalt- und Warmwasser zu differenzieren. 2.